Entgegenkommen bei Verjährungsfrist

Seit über einem Jahr kämpft die Bürgerinitiative nun schon gegen die PFC-Verschmutzung in Lindach und Westenhausen, verursacht durch jahrzehntelange Anwendung von PFC-haltigem Löschschaum am Flugplatz Manching.

Zu Beginn lag unser Hauptaugenmerk auf der Aussetzung der Einrede der Verjährung durch die Bundeswehr, da davon ausgegangen werden musste, dass mit Ablauf des 31.12.2018 keinerlei Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden konnten.

Gleichzeitig verfolgten wir hartnäckig und mit Nachdruck unser Ziel, eine weiterführende Kontamination unseres Grund- und Oberflächenwassers zu verhindern, indem wir eine Abstromsicherung, ein sogenanntes Pump-and-Treat-Verfahren, sowie mehr Transparenz gegenüber uns Betroffenen forderten. 

Jetzt, genau ein Jahr nach der Gefährdungsabschätzung, deren Veröffentlichung ebenfalls unserer Unnachgiebigkeit zu verdanken ist, verkündet für uns alle überraschend Thomas Silberhorn, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), den Verzicht auf Einrede der Verjährung für Schadensersatzansprüche der von PFC Betroffenen in Manching und Neuburg/Donau mit folgenden Worten (Zitat Donaukurier): „Aufgrund der besonderen Lage, der Fragestellungen und Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den PFC-Kontaminationen in Manching und Neuburg an der Donau sowie der herausgehobenen Verantwortung des Staates für seine Bürger erscheint es angemessen, diesen zeitlich und räumlich begrenzten Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erklären.“

Somit steht PFC-Geschädigten für 5 Jahre die Möglichkeit offen, ihre Schadensersatzansprüche an folgende Adresse zu richten:

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleitungen der Bundeswehr (BAIUDBw) Hausanschrift: Fontainengraben 200, 53123 Bonn; Postanschrift: Postfach 29 63, 53019 Bonn

Dieses Entgegenkommen macht deutlich, dass die Sorgen und Nöte der  benachbarten Anwohner in Lindach, Westenhausen und Neuburg/Donau endlich wahrgenommen werden, wozu auch der eingeschlagene Klageweg des Marktes Manching, wie auch die parteiübergreifende Unterstützung zahlreicher Politiker sowie der Bevölkerung maßgeblich beigetragen haben, wofür wir uns herzlich bedanken möchten. 

Es ist bekannt, dass die Erkundungsarbeiten und Probebohrungen für das Frühjahr 2020 geplant sind und zur Durchführung der Maßnahmen das Jahr 2024 genannt wurde. Hier sind wir der Meinung, dass mit gutem Willen aller beteiligter Behörden und Firmen der Startschuss auch 2021 realisierbar sein müsste. 

So wird die BI jetzt nicht abwartend die Hände in den Schoß legen, sondern die zeitnahe Errichtung der Pumpengalerie vorantreiben und sich weiter für die Veröffentlichung einer Zeitschiene für die kommenden Schritte in Richtung Sanierung und mehr Transparenz einsetzen.

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