Bundeswehr verlängert Verjährungsfrist

Die Bundeswehr räumt nach gemeinsamen hartnäckigen Forderungen aus Neuburg und Manching den PFAS-Betroffenen im Umfeld der Flugplätze Manching und Neuburg die Verlängerung der Einrede der Verjährung bis zum 31. Dezember 2028 ein. Per formlosen Antrag kann ein entsprechender Verzicht vereinbart werden. 

Es gilt zu beachten, dass auch diejenigen, die bereits eine Verlängerung bis 31.12.2024 eingereicht haben, ihren Antrag aufstocken müssen, da sich dieser nicht automatisch verlängert.

Jeder Betroffene kann seinen individuellen Schaden geltend machen, indem er den Verzicht auf die Einrede der Verjährung beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat GS II 1 Fontainengraben 200, 53123 Bonn, schriftlich beantragt.

Quelle: Pressemitteilung Bundeswehr 

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