Grundsätzlich begrüßen wir die Verlängerung der Einrede der Verjährung bis 2028 für Manching und Neuburg. Ebenso die guten Fortschritte beim Bau der Abstromsicherung entlang der Nordbahn am Flugplatz Manching. Einen Grund zum Jubeln sehen wir deshalb noch lange nicht.
Bis die Pump-and-Treat-Maßnahmen eine relevante Verbesserung der Wasserqualität für Westenhausen und Lindach bewirken, werden mehrere Jahre vergehen. Bis dato steht nicht einmal der Termin für die Inbetriebnahme dieser Abstromsicherung fest. Unter diesen Aspekten, aber auch im Hinblick auf die stagnierende Fortsetzung des anhängigen Klageverfahrens des Markt Manching gegen die BRD am Landgericht Ingolstadt sehen wir in der schrittweisen Aufstockung der Verzichtserklärung eher ein Beruhigungsmittel in homöopathischer Dosierung.
Denn Fakt ist: Bisher hat niemand auch nur 1 Cent Schadensersatz erhalten. Auf unsere Anfrage erhielten wir die Antwort: „Jedem Antrag auf Verzicht der Einrede auf Verjährung durch die Bundeswehr wird weiterhin unbürokratisch stattgegeben. Aufgrund der noch nicht abschließend geklärten Rechtslage konnte bisher noch keine Regulierung erfolgen.“ Weshalb von den seit 2018 eingereichten Anträgen auf Schadensersatz laut Mitteilung jedoch nicht in allen Fällen antragsgemäß der Verzicht auf Einrede der Verjährung erklärt wurde, erschließt sich hierbei ebenfalls nicht.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr teilte uns das Landratsamt Pfaffenhofen mit, dass der Antrag an keine besonderen Formerfordernisse geknüpft ist. Er kann handschriftlich per Brief aber auch per Mail erfolgen. Nur fernmündlich reicht nicht aus. Wer bereits einen Antrag gestellt hat und damit lediglich eine Verlängerung begehrt, möchte sich auf den vorherigen Antrag berufen und braucht keine gesonderte Begründung anführen. Lediglich etwaige neue Schadenspositionen sind detailliert darzulegen.
Nachdem uns mehrfach Anfragen zum Thema MUSTERANTRAG und Verjährung erreichten, werden wir hierzu in Kürze einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen und unsere Mitglieder zeitnah über die Ergebnisse informieren.
Generell würden wir uns von behördlicher Seite mehr Transparenz wünschen. Allein die Tatsache, dass wir über eine Pressemitteilung von der Verlängerung bis 2028 erfahren haben, zeugt nicht eben von einer gut funktionierenden und respektvollen Kommunikation mit der betroffenen Bevölkerung. Wir halten diese Vorgehensweise nach Schema „sie werden es dann schon aus der Zeitung erfahren“ für untragbar. Selbst wir als IG wurden weder durch die Bundeswehr noch vom LRA schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, um unsere Mitglieder informieren zu können.
Nun wollen wir keineswegs behaupten, dass wir überhaupt keine Antworten auf eingereichte Fragen erhalten. Gerade das LRA PAF zeigt sich hier sehr bemüht. Was jedoch die Aussagekraft der Antworten betrifft, besteht gewaltig Luft nach oben. Was soll man mit pauschalen Hinweisen auf allgemein bekannte Richtlinien und Vorschriften anfangen? So wurde unsere Anfrage zu Zertifizierung und Verbleib des Erdaushubs am Flugplatz Manching wie folgt beantwortet: „Mit dem Aushubmaterial für die Brunnenbohrungen und die Rigole wird entsprechend der gesetzlichen (abfallrechtlichen) Vorgaben umgegangen“. Es ist doch wohl selbstverständlich, dass dort geltendes Recht eingehalten wird! Also haben wir nachgehakt, worauf diese Antwort kam: „Nach Rücksprache mit der Bundeswehr kann ich Ihnen mitteilen, dass die Frage zum Umgang mit dem Aushubmaterial abschließend beantwortet wurde. Wir verweisen insoweit auf die bereits erteilte Antwort. Es wird versichert, dass sämtliche Vorgaben eingehalten werden.“ Sieht so Transparenz aus?
Irritation besteht auch hinsichtlich des Variantengutachtens, welches die Grundlage für weiteres Vorgehen bilden soll. Nach anfänglichen Verzögerungen aufgrund vertraglicher Probleme wurde das Teilgutachten „nach interner Prüfung aufgrund zahlreicher Mängel“ zur Überarbeitung an das Gutachterbüro zurück verwiesen. Hier muss die Frage erlaubt sein, ob renommierte, zertifizierte und unabhängige Büros, welche ihre Gutachten inhaltlich und formell nach den Vorgaben der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz erstellen, dermaßen fehlerhaft arbeiten. Oder darf man es so verstehen, dass ein erstelltes Gutachten so lange zurückgewiesen werden kann bis der Inhalt dem Auftraggeber passt? Wie auch immer – unser neu gefasstes Vertrauen der letzten Monate wurde im Keim erstickt.