Verjährungsverzicht

Die kürzlich durch die Bundeswehr verkündete Verlängerung des Verzichts auf Einrede der Verjährung bis zum 31.12.2028 hat unzählige Fragen aufgeworfen. Hierzu, aber auch zur diesbezüglich geäußerten Bitte auf Erstellung eines Musterantrags, haben wir für unsere Mitglieder Rechtsauskunft eingeholt.

Beachtenswert bleibt die Antwort auf unsere im Vorfeld der Informationsveranstaltung vom 5. Juli 2022 eingereichten Frage: Wie viele Ansprüche auf Schadenersatz wurden bis dato beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleitungen der Bundeswehr (BAIUDBw) in Bonn eingereicht und in welcher Höhe bereits reguliert? Falls es keine Regulierung gab, bitte Begründung.

Antwort: „Seit 2018 wurden elf Anträge auf Schadensersatz eingereicht. In sechs Fällen wurde antragsgemäß der Verzicht auf Einrede der Verjährung erklärt. Jedem Antrag auf Verzicht der Einrede auf Verjährung durch die Bundeswehr wird weiterhin unbürokratisch stattgegeben.
Aufgrund der noch nicht abschließend geklärten Rechtslage konnte bisher noch keine Regulierung erfolgen.

Wichtige Informationen zum Thema Verjährung haben wir wunschgemäß zusammen mit einem Musterantrag inklusive Textbausteinen allen Mitgliedern unserer IG schriftlich zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf kann jeder die auf ihn zutreffenden Abschnitte auswählen, in seinen Antrag einfügen und zusätzlich mit eigenen individuellen Angaben ergänzen.

Um auf Nummer sicher zu gehen wurde ausdrücklich dazu geraten, den Antrag noch vor Ablauf des 31.12.2024 zu stellen; unabhängig davon, ob bereits ein Antrag eingereicht wurde oder nicht.


Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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