Weg mit dem Gießverbot!

Mit Allgemeinverfügung¹ des Landratsamtes Pfaffenhofen vom 11.05.2018 wurde sämtliche erlaubnisfreie Nutzung von Grundwasser und Oberflächenwasser vom 14.05.2018 bis 30.04.2032 untersagt. Das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Aufbringen von Grundwasser auf den Boden unabhängig von Menge und Nutzungsart ist seitdem verboten.

Nachdem bereits im Dezember 2023 hohe Grundwasserstände gemessen wurden und aufgrund des Katastrophenfalls (Hochwasser) vom Juni 2024 große Flächen landunter waren, haben wir erneut einen Antrag auf Aufhebung der Allgemeinverfügung (AV) gestellt. Unberührt davon bliebe lediglich Punkt 4 (Verwertung/Entsorgung Erdaushub).

Der Sinn der AV liegt im vorsorgenden Bodenschutz. Rechtsgrundlage dafür bietet das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Durch die AV soll das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen durch die Bewässerung mit PFAS-verunreinigtem Wasser vermieden werden.

Die örtlichen Gegebenheiten haben sich inzwischen maßgeblich geändert. Die gemessenen Grundwasserstände im Dezember 2023, wie auch zuletzt im Juni 2024, waren besorgniserregend hoch. An Station 135 in Westenhausen betrug dieser am 05.06.24 beispielsweise 79 cm. Aufgrund unzähliger vollgelaufener Keller, deren abgepumptes Wasser auf den eigenen Grundstücken versickert wurde, aber auch großflächiger Überflutungen von Grundstücken, Wiesen, Äckern, Spielplätzen, wovon primär Lindach betroffen war, ist kein Vorsorgeschutz mehr realisierbar. Die AV sollte deshalb umgehend aufgehoben werden, da die Beibehaltung von der Logik her nicht mehr vermittelbar ist.

Sobald die Entscheidung des Landratsamtes Pfaffenhofen/Ilm vorliegt, werden wir berichten.

¹ Allgemeinverfügung LRA PAF vom 11.05.2018 – https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/media/7885/allgemeinverfuegung_untersagung_grundwasserbenutzung_ma.pdf

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