Auf unsere Anfrage nach dem genauen Verjährungsbeginn und -ende des 5-jährigen Verzichts auf die Einrede der Verjährung durch die Bundeswehr erhielten wir diese Antwort mit der Legitimation einen Sprecher des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wie folgt zu zitieren:
„Die Bundeswehr bietet den Verzicht auf die Einrede der Verjährung für etwaige Schadensersatzansprüche der möglicherweise von PFC betroffenen Anwohner in Manching und Neuburg an der Donau an. Dieser Verzicht auf die Einrede der Verjährung wird in allen Fällen individuell mit den Betroffenen über die vorgetragenen Schadensersatzforderungen vereinbart. Dazu muss jeder Betroffene zunächst schriftlich seinen individuellen Schaden geltend machen und die Schadenspositionen benennen, die bereits entstanden sind oder künftig entstehen könnten. Das entsprechende Schreiben ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Referat GS II 1
Fontainengraben 200
53123 Bonn
Eine Bezifferung der derzeitigen und künftig zu erwartenden Schäden ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Über diese genannten Schadenspositionen wird anschließend der Verzicht auf die Einrede der Verjährung geschlossen. Deshalb ist die Zusendung einer generellen Verzichtsvereinbarung im Vorfeld nicht möglich.
Der Verzicht kann für eine Dauer von bis zu 5 Jahren vereinbart werden. Unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses der individuellen Verzichtsvereinbarung endet die Frist für die gerichtliche Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen spätestens am 31. Dezember 2024.“