Die Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) entwickelt sich derzeit zu einer der umfassendsten Chemikalienregulierungen in der Europäischen Union. Die Regulierung von PFAS wäre beispiellos, da noch nie zuvor eine so große Gruppe chemischer Stoffe gemeinsam beschränkt wurde. Ein wichtiger Schritt in diesem Prozess ist die Stellungnahme des Risk Assessment Committee (RAC) der European Chemicals Agency (ECHA) zum Vorschlag einer umfassenden PFAS-Beschränkung im Rahmen der REACH Regulation.
Hintergrund der PFAS-Regulierung: PFAS umfassen eine Stoffgruppe von mehreren tausend synthetischen Chemikalien, die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften, insbesondere extreme Persistenz, Wasser- und Fettabweisung sowie hohe chemische Stabilität, in zahlreichen industriellen und kommerziellen Anwendungen eingesetzt werden. Gleichzeitig führen genau diese Eigenschaften dazu, dass PFAS in der Umwelt kaum abgebaut werden und sich langfristig in Böden, Gewässern und Organismen anreichern können. Deshalb werden sie häufig auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet.
Der RAC kommt in seiner Bewertung zu dem Schluss, dass anhaltende PFAS-Emissionen ein langfristiges Risiko für Umwelt und menschliche Gesundheit darstellen. Aus wissenschaftlicher Sicht wird daher eine weitreichende Beschränkung grundsätzlich als geeignetes Instrument angesehen, um zukünftige Emissionen zu reduzieren.
Regulierungsansatz mit Beschränkung einer ganzen Stoffgruppe: Der aktuelle Vorschlag verfolgt einen sog. Gruppenansatz. Statt einzelne PFAS nacheinander zu regulieren, soll die gesamte Stoffgruppe beschränkt werden. Hintergrund ist, dass frühere Einzelstoffverbote, etwa für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) oder Perfluoroctansäure (PFOA), häufig zu einer Substitution durch andere PFAS geführt haben. Der Vorschlag sieht deshalb vor, Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen vieler PFAS künftig stark einzuschränken, sofern keine technisch oder gesellschaftlich notwendigen Anwendungen vorliegen.
Anwendungen mit relativ gut verfügbaren Alternativen: In einigen Bereichen gelten PFAS bereits heute als vergleichsweise gut ersetzbar, weshalb hier schnelle Beschränkungen erwartet werden. Dazu gehören Lebensmittelverpackungen mit fettabweisenden Beschichtungen, Konsumtextilien mit wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften sowie bestimmte Beschichtungen und Imprägnierungen. In diesen Anwendungen stehen mittlerweile alternative Materialien zur Verfügung, sodass regulatorische Maßnahmen vergleichsweise schnell umgesetzt werden können.
Übergangsfristen oder Ausnahmen: In anderen Bereichen sind PFAS aufgrund ihrer besonderen Materialeigenschaften weiterhin schwer zu ersetzen. Dazu gehören Halbleiter- und Elektronikproduktion, medizinische Anwendungen und Implantate sowie Hochleistungsdichtungen und Spezialpolymere. Hier werden Übergangsfristen oder spezifische Ausnahmen diskutiert, um technische Alternativen zu entwickeln und Versorgungsrisiken zu vermeiden.
Besondere Bedeutung von Feuerlöschschäumen: Eine besondere Rolle spielen PFAS-haltige Feuerlöschschäume, insbesondere sogenannte AFFF-Schäume (Aqueous Film Forming Foam). Diese wurden über Jahrzehnte bei der Brandbekämpfung eingesetzt. Viele dieser Schäume enthielten PFOS oder andere fluorierte Tenside. Durch Übungen, Löschvorgänge oder Leckagen konnten PFAS in den Boden gelangen und verursachten langfristige Kontaminationen von Boden und Grundwasser, wie bei uns am Manchinger Flugplatz. Inzwischen existieren bereits mehrere regulatorische Maßnahmen speziell für Löschschäume, PFOS ist seit vielen Jahren weitgehend verboten. Weitere PFAS wie PFOA und verwandte Stoffe wurden ebenfalls stark eingeschränkt sowie unter der REACH Regulation eine neue EU-weite Beschränkung für PFAS in Feuerlöschschäumen beschlossen. Diese Regelung begrenzt künftig alle PFAS in Löschschäumen.
Übergangsfristen für bestehende Systeme: Da viele industrielle Anlagen, Flughäfen oder Tanklager über stationäre Schaumlöschsysteme verfügen, sind mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen, um eine Umstellung auf fluorfreie Löschschäume ermöglichen. Langfristig Ziel ist es, PFAS-haltige Löschschäume weitgehend aus dem Einsatz zu entfernen, da sie als bedeutende Quelle für Umweltkontaminationen gelten.
Zusammenfassend steht die PFAS-Regulierung in der EU derzeit an einem entscheidenden Punkt, denn die wissenschaftliche Bewertung der RAC bestätigt erhebliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch persistente PFAS-Emissionen. Gleichzeitig zeigt der Regulierungsvorschlag, dass ein differenzierter Ansatz erforderlich ist, der sowohl Umwelt- und Gesundheitsschutz als auch technische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Besonders der Einsatz PFAS-haltiger Feuerlöschschäume hat in der Vergangenheit zu erheblichen Umweltbelastungen geführt. Die aktuellen regulatorischen Maßnahmen zielen daher nicht nur auf die Reduktion zukünftiger Emissionen ab, sondern sollen langfristig weitere Kontaminationen verhindern.
Quelle: ECHA’s Risk Assessment Committee adopts its opinion on PFAS restriction proposal ECHA/NR/26/12-März 2026

