Mai, oh mei … 8 Jahre Gießverbot

Seit acht Jahren verbietet uns eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Pfaffenhofen bis 30.04.2032 die erlaubnisfreie Nutzung unseres Grundwassers. Was für viele wie eine abstrakte Vorsorgemaßnahme klingen mag, ist für die Manchinger Ortsteile Westenhausen und Lindach Alltag. Keine Wasserentnahme aus eigenen Brunnen, keine Nutzung dessen, was als Allgemeingut eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Besonders widersprüchlich ist dabei, dass die Allgemeinverfügung als vorsorgende Maßnahme zu einem Zeitpunkt erlassen wurde, als bereits über Jahrzehnte hinweg mit dem belasteten Grundwasser gegossen worden war. Durch den Einsatz von AFFF-Schäumen am Flugplatz Manching waren PFAS in den Boden gelangt. Von dort verbreiteten sich die toxischen Chemikalien über das Grundwasser weit über die Liegenschaftsgrenze hinaus. Auch über die Westenhauser Ach gelangen sie bis in die Donau und damit in ein Flusssystem, das zehn europäische Länder durchfließt .

Seit 2025 wird das belastete Grundwasser mit einer Pump-and-Treat-Anlage entlang der Nordbahn (Hotspot „Alte Feuerwache“) gereinigt. Über sieben Brunnen wird Grundwasser gefördert und zur Senkung der Schadstoffkonzentration behandelt – eine wichtige und hart erkämpfte Maßnahme. Belastbare Aussagen zur Wirksamkeit sollen erst Mitte 2026 vorliegen – rund eineinhalb Jahre nach Inbetriebnahme. Wann jedoch eine signifikante Verbesserung der Grundwasserwerte in unseren Ortsteilen erreicht werden kann, die eine Aufhebung der Allgemeinverfügung begründet, ist derzeit nicht absehbar. 

Acht Jahre nach Inkrafttreten der Allgemeinverfügung bleiben zentrale Fragen offen. So fehlt weiterhin eine wesentliche Grundlage für die Planung weiterer Sanierungsmaßnahmen: Das ursprünglich für Ende 2022 vorgesehene Variantengutachten, welches nach Vertragsproblemen mit dem zunächst beauftragten Gutachterbüro nun neu vergeben werden muss. Das zeigt, dass unser Rechtssystem nicht auf Ewigkeitschemikalien ausgelegt ist, die schnelles Handeln erfordern, um einer weiträumigen Verbreitung von PFAS vorzubeugen. Was wir derzeit betreiben ist Schadensbegrenzung.

Auf Unverständnis stoßen auch derzeitige Fischuntersuchungen, die auf die Irschinger Ach beschränkt sind. Eine Ausweitung auf die Westenhauser Ach wird bislang unter Verweis auf vielerlei Hinderungsgründe, die kaum nachvollziehbar sind, lediglich in Aussicht gestellt. Schon im Hinblick darauf, dass die belastete Ach bei Lindach unmittelbar aus dem Flugplatzgelände austritt, ist aus Sicht der Betroffenen gerade dort eine zeitnahe und umfassende Untersuchung naheliegend.

Besonders verärgert der Umgang mit Informationen. Beim Bau der Abstromsicherung fielen große Mengen an Bodenaushub an. Trotz anzunehmender PFAS-Belastung und wiederholter Anfragen bleibt offen, wie dieses Material zertifiziert wurde und wo es verblieben ist.

Für zusätzliche Verunsicherung sorgten Angaben zur Beprobung von Brunnen außerhalb des Flugplatzgeländes. Nach Auskunft der Behörden werden seit 2025 neben Grundwassermessstellen auch private sowie landwirtschaftliche Brunnen im Bereich der Kontaminationsfahne regelmäßig untersucht. Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeichnen jedoch ein anderes Bild. Beprobungen privater Brunnen konnten weder für 2025 noch für das laufende Jahr bestätigt werden.

Acht Jahre nach Einführung der Allgemeinverfügung zeigt sich somit ein ambivalentes Bild: Die Sanierung des Grundwassers hat begonnen. Gleichzeitig fehlen zentrale Entscheidungsgrundlagen, Bewertungen lassen auf sich warten und die Kommunikation bleibt lückenhaft. Dabei fehlt es nicht an Rückmeldungen, sondern vielmehr an inhaltlich belastbaren, nachvollziehbaren und entscheidungsrelevanten Stellungnahmen.

Acht Jahre Allgemeinverfügung dürfen nicht zum Symbol für Stillstand werden. Unser Ziel bleibt ein verantwortungsvoller, transparenter und lösungsorientierter Umgang mit der PFAS-Belastung in unserer Region.

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