Der Bundesrat beschloss am 31.03.2023 Änderungen und Entschließung zur 2. Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung. Damit müssen Wasserversorger mit Übergangsfristen dafür Sorge tragen, dass es nicht zu Überschreitungen folgender Werte kommt:
ab 2026 für PFAS∑20 in Summe von 100 Nanogramm pro Liter
ab 2028 für PFAS∑4 in Summe von 20 Nanogramm pro Liter
Am 1. Januar 2023 trat zudem die ²EU-Verordnung 2022/2388 hinsichtlich der Höchstgehalte an Perfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Kraft, wodurch eine gruppenbezogene tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) von
4,4 Nanogramm (ng) pro Kilogramm (kg) Körpergewicht für PFAS∑4 (PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS)
festgelegt wurde.
PFAS-Einträge im Trinkwasser zählen zu den ³Hauptaufnahmequellen dieser Chemikalien beim Menschen. Bei uns in Manching ist das Trinkwasser bislang nicht durch PFAS verunreinigt. Eine nicht auszuschließende Gefahr besteht jedoch für unsere Ortsteile Westenhausen und Lindach durch eine mögliche Diffusion über die teilweise im PFAS-belasteten Grundwasser verlegten Wasserleitungsrohre aus Polyethylen. Hier wollen wir nicht nur „davon ausgehen, dass schon nichts drin sein wird“. Wir haben ein Anrecht auf Gewissheit.
Deshalb begrüßen wir grundsätzlich, dass auf diese Parameter künftig verbindlich getestet werden muss, was sonst nur auf freiwilliger Basis erfolgte. In Anbetracht des TWI-Wertes sowie inzwischen vorliegender Erkenntnisse zur ⁴Toxizität mit einhergehender Gesundheitsgefährdung durch diese Stoffe, sehen wir sowohl den angestrebten Wert von 20 ng/l als auch den Zeitfaktor von 5 Jahren äußerst kritisch.
Quellen:
¹ DS 68/23, Beschluss Bundesrat v. 31.03.2023, 2. VO zur Novellierung der TrWVO
² Amtsblatt der EU vom 8. Dezember 2022, VO EU 2022/2388 v. 07.12.2022
³ PFAS in Lebensmitteln: Risikobewertung und Festlegung einer tolerierbaren Aufnahmemenge durch die EFSA, 17.09.2020
⁴ UBA, Besorgniserregende Eigenschaften von PFAS v. 07.08.2018