… für Textilien, Kosmetika und weitere Verbraucherprodukte sowie Löschschäume
Der Oktober 2026 bringt neue europäische Regelungen für bestimmte PFAS-Anwendungen. Ein allgemeines PFAS-Verbot gibt es damit zwar noch nicht, doch die EU schränkt weitere Verwendungen dieser langlebigen Chemikalien mit dem Ziel ein, neue Einträge in Umwelt und Gewässer möglichst zu verhindern.
Ab 10. Oktober 2026 wird der Einsatz von PFHxA, seinen Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen in Bekleidung und Bekleidungszubehör für die breite Öffentlichkeit sowie in Schuhen EU-weit beschränkt. Betroffen sind dabei Produkte aus Textilien, Leder, Pelzen und Häuten. Für diese Produkte gelten strenge Konzentrationsgrenzen. Weitere Verbrauchertextilien werden ab Oktober 2027 erfasst. Auch andere PFAS-Anwendungen stehen inzwischen im Fokus der europäischen Regulierung. Dazu gehören insbesondere Kosmetika und weitere Verbraucherprodukte, aber auch Lebensmittelkontaktmaterialien und Verpackungen, bei denen PFAS wegen ihrer Persistenz und möglichen Einträgen in Umwelt und Nahrungskette zunehmend eingeschränkt werden.
Für einzelne Stoffe und Produktgruppen gelten dabei unterschiedliche Regelungen, Grenzwerte und Übergangsfristen. Die Entwicklung zeigt: Die Beschränkungen betreffen längst nicht mehr nur einzelne industrielle Anwendungen, sondern zunehmend auch Produkte des täglichen Lebens.
Besonders relevant ist für uns jedoch eine weitere Regelung: PFAS-haltige Feuerlöschschäume werden in der EU ebenfalls zunehmend eingeschränkt. Ab 23. Oktober 2026 gelten neue Anforderungen für ihre Verwendung. Je nach Einsatzbereich gelten Übergangsfristen und unterschiedliche Vorgaben. Unter anderem müssen PFAS-haltige Löschschäume möglichst emissionsarm eingesetzt, PFAS-haltige Abfälle und Abwässer getrennt gesammelt und geeignete Maßnahmen zur Umstellung auf fluorfreie Löschschäume vorbereitet werden. Für bestimmte Anwendungen gelten noch Übergangsfristen. So gilt beispielsweise für PFHxA-haltige Schäume in der Zivilluftfahrt die entsprechende Beschränkung erst ab 10. Oktober 2029.
Gerade der Punkt Löschmittel hat für Manching eine besondere Bedeutung, durch die heute vorhandenen PFAS-Belastungen im Zusammenhang mit dem früheren Einsatz PFAS-haltiger Feuerlöschschäume. Die neuen europäischen Vorgaben machen deutlich, wohin die Entwicklung geht: Wo es geeignete Alternativen gibt, sollen PFAS nicht weiter in die Umwelt gelangen.
Doch neue Regeln beseitigen noch lange keine alten Belastungen. PFAS, erst einmal in Boden und Grundwasser gelangt, kann sich über das Wasser weiter ausbreiten. Deshalb müssen Vermeidung neuer Einträge und die Sanierung bestehender Belastungen zusammen gedacht werden.
Die Entwicklungen im Oktober 2026 sind damit ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem konsequenteren Umgang mit PFAS. Gleichzeitig läuft auf europäischer Ebene weiterhin das Verfahren für eine umfassendere Beschränkung der PFAS als Stoffgruppe.
Für uns bleibt deshalb klar: Es gilt neue PFAS-Einträge zu verhindern, bestehende PFAS-Belastungen konsequent anzugehen und fluorfreie Alternativen dort einzusetzen, wo sie verfügbar und geeignet sind.
Quellen
- Europäische Kommission: Verordnung (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe.
EUR-Lex – Verordnung (EU) 2024/2462 - Europäische Kommission: Verordnung (EU) 2025/1988 vom 2. Oktober 2025 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich PFAS in Feuerlöschschäumen.
EUR-Lex – Verordnung (EU) 2025/1988 - Europäische Chemikalienagentur (ECHA): PFAS – Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen: Regulierung und Beschränkung.
ECHA – PFAS - Europäische Chemikalienagentur (ECHA): Umfassende PFAS-Beschränkung – aktueller Stand des europäischen Beschränkungsverfahrens.
ECHA – PFAS-Beschränkung - Europäische Kommission: REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – Rechtsgrundlage für die Beschränkung von Stoffen und Stoffgruppen in der EU.
EUR-Lex – REACH-Verordnung
Stand: 1. Oktober 2026. Die genannten Verordnungen und ECHA-Informationen beziehen sich auf den jeweils geltenden europäischen Rechts- und Verfahrensstand.
Titelgrafik: KI-gestützte Illustration, redaktionell gestaltet von IG NO PFAS Manching

