Dürre, PFAS und Gartenbewässerung

… und weshalb derzeit so viele Fragen entstehen.

Die anhaltende Trockenheit beschäftigt derzeit viele Menschen in unserer Region. In den vergangenen Tagen wurden wir sogar aus anderen PFAS-belasteten Regionen gefragt, ob die Landwirtschaft in Manching inzwischen wieder beregnen darf. Die Situation hier wird also auch über unsere Ortsteile Lindach und Westenhausen hinaus aufmerksam verfolgt.

Tatsächlich sind derzeit auf vielen Feldern Beregnungsanlagen im Einsatz. Gleichzeitig dürfen zahlreiche Anwohner ihre privaten Grundwasserbrunnen aufgrund der geltenden Allgemeinverfügung weiterhin nicht nutzen und müssen für die Gartenbewässerung auf Trinkwasser zurückgreifen. Das wirft Fragen auf.

Der Grund liegt in den unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen. Die bis 2032 erlassene Allgemeinverfügung betrifft ausschließlich erlaubnisfreie private Gartenbrunnen. Diese dürfen innerhalb des ausgewiesenen Gebietes derzeit nicht zur Bewässerung genutzt werden.

Landwirtschaftliche Betriebe bewässern ihre Flächen in der Regel über wasserrechtlich genehmigte Entnahmebrunnen. Diese fallen nicht unter die Allgemeinverfügung. Die zulässige Wasserentnahmemenge wie Bewilligungszeitraum werden im jeweiligen Genehmigungsverfahren geregelt.

Gerade in trockenen Sommern wird dieser Unterschied besonders sichtbar. Während auf den Feldern beregnet wird, müssen viele Gartenbesitzer auf Trinkwasser ausweichen. Das empfinden manche Betroffene als ungerecht. Umso wichtiger ist es, die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verständlich zu erklären.

Tipp für Betroffene

Wer seinen Garten mit Trinkwasser bewässern muss, sollte prüfen, ob sich der Einbau eines geeichten Gartenwasserzählers (Zwischenzählers) lohnt. Die Möglichkeit, einen Maximalzuschuss von 50 Euro über die Gemeinde zu beantragen, ist jedoch ausgelaufen. Deshalb müssen die Kosten komplett selbst getragen werden.

Das über den Gartenwasserzähler erfasste Wasser gelangt nicht in die Kanalisation. Deshalb können – je nach den Regelungen der jeweiligen Kommune – die Schmutzwassergebühren für diese Wassermenge entfallen. Die Kosten für das Trinkwasser bleiben bestehen, dennoch lässt sich auf diese Weise Geld sparen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Wasserversorger oder Ihrer Gemeinde über die geltenden Voraussetzungen und das Antragsverfahren.

Die PFAS-Belastung stellt viele Betroffene weiterhin vor erhebliche Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, über die geltenden Regelungen und mögliche Entlastungen Bescheid zu wissen. Unser Ziel ist es deshalb, Betroffene sachlich zu informieren und praktische Hinweise zu geben. Wenn sich rechtliche Regelungen oder Empfehlungen ändern, werden wir selbstverständlich darüber berichten.

Titelgrafik: KI-gestützte Illustration, redaktionell gestaltet von IG NO PFAS Manching

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