PFAS im europäischen Wasserrecht

Geplante Änderungen und mögliche Auswirkungen: Die Europäische Union entwickelt die Vorschriften zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern weiter. Im Fokus stehen dabei u. a. neue Anforderungen für den Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im europäischen Gewässerschutz.

Betroffen sind insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Grundwasserrichtlinie (GWRL) sowie die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN). Ziel ist es, den Schutz der Gewässer vor langlebigen Schadstoffen zu stärken und die Überwachung europaweit stärker zu harmonisieren.

Hintergrund: PFAS umfassen eine große Gruppe synthetischer Stoffe, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in zahlreichen industriellen Anwendungen eingesetzt wurden und teilweise weiterhin eingesetzt werden.

Viele PFAS gelten als besonders persistent. Sie können sich über Gewässer ausbreiten und langfristig in Umweltkompartimenten verbleiben. Vor diesem Hintergrund wurden in den vergangenen Jahren bereits das Chemikalienrecht und das Trinkwasserrecht weiterentwickelt; nun werden auch die wasserrechtlichen Vorgaben angepasst.

Bisherige und geplante Bewertungsmaßstäbe: Die vorgesehenen Änderungen bedeuten eine stärkere Berücksichtigung von PFAS im europäischen Gewässerschutz. Während PFAS bislang je nach Rechtsbereich und nationaler Umsetzung unterschiedlich bewertet wurden, sollen künftig europaweit einheitlichere Anforderungen für die Überwachung und Bewertung von PFAS in Grund- und Oberflächengewässern gelten.

Besonders relevant ist dabei, dass die vorgesehenen Bewertungsmaßstäbe sehr niedrige Konzentrationsbereiche betreffen. Dadurch können auch geringe PFAS-Einträge künftig stärker in den Fokus von Monitoring, Bewertung und möglichem Handlungsbedarf rücken. Als Referenz werden u. a. sehr niedrige Werte für bestimmte PFAS-Gruppen diskutiert (z. B. ΣPFAS-4). Die konkrete rechtliche Bedeutung dieser Werte hängt jedoch vom jeweiligen Regelungsbereich und der nationalen Umsetzung ab.

Vorgesehene Anforderungen: Für Grundwasser sollen künftig europaweit einheitlichere Bewertungsmaßstäbe für PFAS eingeführt werden. Vorgesehen sind insbesondere ein Summenansatz für bestimmte PFAS sowie ergänzende Anforderungen für einzelne besonders relevante Stoffgruppen. Die vorgesehenen Werte dienen dabei wasserrechtlichen Bewertungs- und Überwachungszwecken und sind nicht ohne Weiteres mit Grenzwerten des Trinkwasserrechts gleichzusetzen.

Auch für Oberflächengewässer (Flüsse, Seen und andere OFG) sollen neue Umweltqualitätsnormen (UQN) eingeführt beziehungsweise angepasst werden. Ziel ist eine frühere Erkennung und Begrenzung von PFAS-Einträgen sowie eine stärkere Berücksichtigung langfristiger Umweltwirkungen.

Bedeutung von Trifluoressigsäure (TFA): Besondere Aufmerksamkeit erhält derzeit TFA nicht nur wegen ihrer zunehmenden Nachweise in Gewässern, sondern auch aufgrund neuer toxikologischer Bewertungen und laufender regulatorischer Diskussionen auf europäischer Ebene. Das Risikobewertungskomitee der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stuft Trifluoressigsäure offiziell als fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch Kategorie 1B) ein.

Auf europäischer Ebene wird diskutiert, TFA künftig stärker in Bewertungs- und Überwachungskonzepte einzubeziehen. Welche konkrete regulatorische Ausgestaltung erfolgt, hängt vom endgültigen Regelungstext und der nationalen Umsetzung ab.

Mögliche Auswirkungen: Die geplanten Änderungen können – abhängig von Ausgestaltung und Umsetzung – insbesondere folgende Bereiche betreffen: Gewässerüberwachung und Monitoring, wasserrechtliche Genehmigungen, Altlasten- und Risikomanagement, Anforderungen an Einleitungen, Dokumentations- und Complianceprozesse sowie Aufbereitungs- und Entsorgungskonzepte.

Welche konkreten Maßnahmen erforderlich werden, hängt von der jeweiligen Belastungssituation, dem betroffenen Gewässer sowie den nationalen Umsetzungsregelungen ab.

Ausblick: Die europäische Regulierung von PFAS entwickelt sich derzeit dynamisch. Für Betreiber belasteter Standorte, Wasserversorger, Kommunen und betroffene Unternehmen kann es sinnvoll sein, bestehende Monitoring- und Bewertungsansätze frühzeitig zu überprüfen. Welche konkreten Pflichten künftig entstehen, wird letztlich vom endgültigen Regelungstext sowie der Umsetzung in nationales Recht abhängen.

Gerade für Regionen mit bereits bekannten PFAS-Belastungen – wie Manching, Rastatt oder der Chemiepark Gendorf – unterstreichen die vorgesehenen Änderungen die Bedeutung einer kontinuierlichen Überwachung von Grund- und Oberflächengewässern sowie einer transparenten Information der Öffentlichkeit.

Quellen / weiterführende Informationen

Hinweis: Die Anforderungen des Trinkwasserrechts sind nicht mit den wasserrechtlichen Bewertungsmaßstäben für Grund- und Oberflächengewässer gleichzusetzen.

Titelgrafik: KI-gestützte Illustration, redaktionell gestaltet von IG NO PFAS Manching

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