Es geht voran bei der Abstromsicherung

bei unserem heutigen Gespräch mit dem Landrat, konnten wir unserem Ziel „Stopp der PFC Verschmutzung durch den Flugplatz Manching“ ein wichtiges Stück näherkommen und weitere Details zum Zeitplan abklären.

Die nächsten Schritte sind die rechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung Abstromsicherung, welche bis Ende erstes Quartal 2022 abgeschlossen sein sollen. Als nächstes folgt dann die Ausschreibung und Vergabe wofür mit mindestens mit einem halben Jahr zu rechnen ist – so dass Ende 2022 realistisch mit dem Baubeginn der Brunnen für die Abstromsicherung zu rechnen ist.

Auch wenn es uns bis dahin noch weit erscheint und wir schon in vielen Terminen auf einen Stopp der PFC Verschmutzung gedrängt haben ist positiv, dass die Errichtung der Abstromsicherung sowohl durch das Landratsamt als auch durch die Bundeswehr als vorgezogene Sanierungsmaßnahme vorangetrieben wird. 

Zeitgleich werden aktuell noch weitere Sanierungsvarianten am Flugplatz untersucht – die Fertigstellung dieser Untersuchungen wird zum Ende des ersten Quartals 2022 durch das Landratsamt angestrebt.

Wir gehen persönlich davon aus, dass neben der Abstromsicherung weitere Sanierungsmaßnahmen an den Hotspots wie der alten Feuerwehrwache z.B. durch Bodentausch hier eine Option sind.

Wir haben bei dem Gespräch heute auch darauf hingedrängt, dass neben einer Sanierung im Flugplatzgelände auch die Reinigung des Grundwassers außerhalb des Flugplatzes in Erwägung gezogen werden muss. Sollte es dafür keine rechtliche Grundlage geben, muss auch hier über eine freiwillige Maßnahme mit der Bundeswehr verhandelt werden – so unsere Forderung.

Wasser ist schließlich unsere wertvollste Ressource, die es zu erhalten gilt und hier darf nicht durch die Bundeswehr auf Zeit gespielt werden, dass sich die Kontaminationswerte außerhalb des Flugplatzes nur durch Verdünnung über die Zeit verbessern.

Auch die Allgemeinverfügung wurde von uns angesprochen, dass wir hier ein klares Ausstiegsszenario benötigen, z.B. gekoppelt an einen Grenzwert ab dessen Unterschreitung die Allgemeinverfügung vor 2032 aufgehoben wird.

Nachdem es die letzten Jahre kein Brunnenmonitoring gab, haben wir ferner angeregt insbesondere im Verlauf der PFC Schadstofffahne die privaten Hausbrunnen in 2022 zu beproben, um damit einerseits die aktuelle Entwicklung bisher festzustellen als auch eine Basis für die Bewertung der zeitlichen Wirksamkeit der hoffentlich in 2022 in Betrieb gehenden Abstromsicherung zu haben.

Der letzte Punkt unseres über weite Teile sehr konstruktiven Gesprächs mit dem Landrat war, dass Herr Gürtner versprach sich für eine Veröffentlichung des vorliegenden Gutachtens zum Probebetrieb des 1. Brunnen einzusetzen – so wie auch das Gutachten zur abschließenden Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht wurde.

Anfang Dezember planen wir Corona bedingt eine online Mitglieder Veranstaltung zu der uns auch Herr Gürtner seine Teilnahme zugesichert hat. Details dazu folgen.

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