Altlastenbearbeitung braucht langen Atem

13 Jahre vom ersten PFT-Nachweis bis zur Grundwasserreinigung

Die Sanierung von Altlasten ist ein komplexer und oft langwieriger Prozess. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum zwischen der Feststellung einer Belastung und konkreten Sanierungsmaßnahmen häufig viele Jahre vergehen, in denen sich die Giftstoffe ungehindert ausbreiten können.

Ein Blick auf die Entwicklung der PFAS-Belastung im Raum Manching verdeutlicht dies:

  • 2012: Im Lindacher Weiher werden erstmals PFT festgestellt.
  • 2015: Der Gemeinderat Manching befasst sich mit der Thematik.
  • 2018: Erlass einer Allgemeinverfügung zur Untersagung der Grundwassernutzung.
  • 2020: Erste Probebohrung zur weiteren Untersuchung der Belastung.
  • Ende 2025: Beginn der Grundwasserreinigung.

Damit liegen zwischen dem ersten Nachweis einer Belastung und dem Beginn einer aktiven Grundwasserreinigung rund 13 Jahre.

Die Phasen der Altlastenbearbeitung

Die Kontaminationsbearbeitung im Altlastenprogramm der Bundeswehr umfasst die Erfassung, Untersuchung, Bewertung und gegebenenfalls Sanierung von Flächen mit Verdacht auf Boden- und Gewässerverunreinigungen. Dazu zählen Altlasten, Rüstungsaltlasten, sonstige schädliche Bodenveränderungen sowie Belastungen durch Schadstoffe wie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), die insbesondere durch den Einsatz von Löschschäumen verursacht worden sein können. Alle Verdachtsflächen auf Bundeswehrliegenschaften werden systematisch erfasst, nach einheitlichen Vorgaben bearbeitet und dokumentiert. Die Bearbeitung erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Phasen:

Phase I – Erfassung und Erstbewertung

In dieser Phase werden mögliche Schadstoffquellen erfasst und vorhandene Informationen ausgewertet. Dazu gehören historische Recherchen, die Bewertung früherer Nutzungen sowie erste Einschätzungen möglicher Risiken.

Ziel ist die Klärung, ob ein Verdacht auf eine schädliche Boden- oder Grundwasserverunreinigung besteht und weitere Untersuchungen erforderlich sind.

Phase II – Untersuchung und Gefährdungsabschätzung

Besteht ein entsprechender Verdacht, folgen Untersuchungen vor Ort. Dazu gehören: Boden- und Grundwasserproben, Errichtung von Messstellen, Bohrungen, orientierende und detaillierte Untersuchungen sowie Ermittlung der räumlichen Ausdehnung einer Kontamination.

Auf Grundlage dieser Daten wird bewertet, ob und in welchem Umfang Gefahren für Mensch, Grundwasser oder Umwelt bestehen.

Phase III – Sanierungsuntersuchung und Sanierung

Wird ein Handlungsbedarf festgestellt, beginnt die Planung möglicher Sanierungsmaßnahmen. Hierzu gehören: Untersuchung verschiedener Sanierungsvarianten, Bewertung von Wirksamkeit und Umsetzbarkeit, Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie Errichtung und Betrieb von Sanierungsanlagen.

Erst nach Abschluss dieser Schritte kann eine aktive Sanierung beginnen.

Warum dauern Altlastenverfahren häufig so lange?

Die einzelnen Verfahrensschritte bauen aufeinander auf. Jede Phase liefert wichtige Erkenntnisse für die nächste. Gleichzeitig können neue Untersuchungsergebnisse zusätzliche Fragestellungen aufwerfen und weitere Untersuchungen erforderlich machen.

Ein wesentlicher Aspekt dabei ist, dass für die einzelnen Bearbeitungsphasen der Altlastensanierung in der Regel keine verbindlichen Fristen bestehen. Umfang, Dauer und Reihenfolge der Arbeiten hängen von den jeweiligen fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, sowie von der Anzahl der beteiligten Behörden (16 im Fall Manching) ab.

Für Betroffene bedeutet dies häufig lange Zeiträume zwischen Schadstoffnachweis, Untersuchungen, Planungen und schließlich der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Viele Wartezeiten scheinen jedoch hausgemacht zu sein oder frei nach einem Vertreter der Bundeswehr: „Es dauert eben so lange, wie es dauert“. Ob die teils erheblichen Verzögerungen tatsächlich unvermeidbar sind oder vielmehr auf strukturelle Defizite in Planung und Umsetzung zurückzuführen sind, bleibt eine offene Frage.

Noch kein Ende in Sicht

Mit dem Beginn der Grundwasserreinigung Ende 2025 wurde ein wichtiger Schritt erreicht. Doch die Bearbeitung der PFAS-Belastungen ist damit noch nicht abgeschlossen.

Für weitere Kontaminationsflächen sowie die beiden Hotspots „Südbahn“ und „Feuerlöschübungsbecken“ besteht weiterhin Klärungsbedarf hinsichtlich geeigneter Sanierungsvarianten. Die Allgemeinverfügung zur Untersagung der Grundwassernutzung bleibt bis auf Weiteres bestehen.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Altlastensanierung kein kurzfristiges Projekt ist, sondern häufig einen sehr langen Zeitraum umfasst.

Verbesserungsbedarf aus Sicht der Betroffenen

Wir begrüßen jeden Fortschritt bei Untersuchung, Planung und Sanierung der belasteten Flächen, insbesondere die vorgezogene Maßnahme der Grundwasserreinigung. Gleichzeitig besteht aus Sicht der Betroffenen jedoch Verbesserungsbedarf. Insbesondere im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer, die verdeutlicht, welche erschreckenden Auswirkungen fehlende Fristen innerhalb der einzelnen Bearbeitungsphasen haben können.

Mehr Transparenz über den jeweiligen Bearbeitungsstand, nachvollziehbare Zeitpläne und eine möglichst zügige Abarbeitung der einzelnen Verfahrensschritte könnten dazu beitragen, die Situation für die Betroffenen besser einschätzbar zu machen und verlorenes Vertrauen wiederherzustellen. Denn eines zeigt die Entwicklung seit 2012 deutlich: Wer von einer Altlast betroffen ist, braucht oft einen langen Atem.

Quelle: Kontaminationsbearbeitung der Bundeswehr (März 2020)

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