PFAS sind längst nicht mehr nur ein Thema für Chemiker, Behörden und Grenzwerte. Ein aktueller Bericht der Vereinten Nationen stellt die sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ ausdrücklich in einen menschenrechtlichen Zusammenhang.
Der Bericht „Forever chemicals and human rights“ (A/HRC/63/27) wurde am 6. Juli 2026 veröffentlicht und am 14. September 2026 dem UN-Menschenrechtsrat vorgestellt. Darin wird untersucht, wie die extreme Beständigkeit und weltweite Verbreitung von PFAS die Wahrnehmung grundlegender Menschenrechte beeinträchtigen können.
Auch die Passauer Neue Presse (PNP) greift das Thema am 2. Oktober 2026 auf. Anlass ist die großflächige PFAS-Belastung im Landkreis Altötting. Dort geht es u.a. um PFAS in Böden, die notwendige Aufbereitung von Brunnenwasser, aber auch um Fragen nach Entschädigung und der Freigabe von Umweltdaten. Die PNP stellt diese Fragen nun ausdrücklich in den Zusammenhang mit der internationalen menschenrechtlichen Debatte.
Wenn Umweltbelastung zur Menschenrechtsfrage wird
Der UN-Bericht kommt zu einer grundsätzlichen Aussage: PFAS können wegen ihrer extremen Persistenz und ihrer Fähigkeit, sich über Wasser, Luft und Nahrungsketten auszubreiten, die Rechte auf Leben, Gesundheit und eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt beeinträchtigen. Auch das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung sowie der Zugang zu Information, Recht und wirksamer Abhilfe werden im menschenrechtlichen Zusammenhang mit PFAS angesprochen. Besonders bedeutsam ist dabei die Erkenntnis, dass PFAS nach ihrer Freisetzung über sehr lange Zeiträume in der Umwelt verbleiben können. Für bereits kontaminierte Gebiete stehen nach Einschätzung des Berichts derzeit keine großflächig einsetzbaren Technologien zur Verfügung, mit denen PFAS vollständig aus den Ökosystemen entfernt werden könnten.
Das verändert die Perspektive. Es geht nicht mehr nur um die Frage: „Liegt ein Grenzwert über oder unter einem bestimmten Wert?“ Es geht auch um die Frage: Was bedeutet es für Menschen, wenn eine Kontamination über viele Jahre bestehen bleibt und ihr Wasser, ihre Umwelt, ihre Nutzungsmöglichkeiten und ihre Lebensqualität beeinflusst?
Besonders betroffen: Kinder und kommende Generationen
Eine besondere Bedeutung hat dabei die Belastung von Kindern und die Exposition bereits in frühen Lebensphasen. Bei der Vorstellung des UN-Berichts wurde darauf hingewiesen, dass PFAS die menschliche Plazenta passieren können und in Nabelschnurblut und Muttermilch nachgewiesen wurden. Damit kann eine Belastung bereits während besonders empfindlicher Entwicklungsphasen beginnen. UNICEF verwies in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Rechte von Kindern und auf die Notwendigkeit, weitere Exposition zu verhindern.
Damit wird eine Frage besonders deutlich: Welche Verantwortung haben wir gegenüber Menschen, die heute und in Zukunft mit den Folgen bereits entstandener PFAS-Belastungen leben müssen?
Was bedeutet das für Manching?
In Manching besteht seit Jahren eine PFAS-Belastung des Grund- und Oberflächenwassers. Die Nutzung des Grundwassers ist bis ins Jahr 2032 untersagt. Vor Fischverzehr wird gewarnt. Gleichzeitig läuft die Sanierung mittels Pump-and-Treat-Verfahren. Weitere Möglichkeiten für langfristige Sanierungsmaßnahmen sollen im Rahmen einer Variantenuntersuchung betrachtet werden.
Dass PFAS inzwischen auch aus menschenrechtlicher Perspektive betrachtet werden, ist ein wichtiger Fortschritt. Für die betroffenen Menschen kommt es nun darauf an, dass sich dieser Perspektivwechsel auch in der Praxis widerspiegelt. Gerade bei Transparenz, Nachvollziehbarkeit und zeitnaher Information besteht weiterhin Verbesserungsbedarf.
Hier macht der UN-Bericht deutlich: Information, Transparenz, Beteiligung und Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln sind keine Nebenaspekte. Sie gehören zur menschenrechtlichen Betrachtung von Umweltbelastungen.
„Recht auf Information“ bekommt deshalb bei PFAS eine besondere Bedeutung
PFAS kann man nicht sehen, riechen oder schmecken. Ob Wasser, Boden oder Fisch belastet sind, lässt sich nur durch entsprechende Untersuchungen feststellen. Deshalb ist es für Betroffene entscheidend, zu wissen, was untersucht wurde, welche Ergebnisse vorliegen und wie diese bewertet werden. Transparenz bedeutet dabei nicht nur, Messwerte zu veröffentlichen. Sie bedeutet auch, nachvollziehbar darzustellen, was untersucht wurde, wo Untersuchungen stattgefunden haben, welche Stoffe erfasst wurden, wie die Ergebnisse bewertet und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.
Gerade hier gibt es Parallelen zwischen verschiedenen PFAS-Belastungsfällen in Bayern. Im Landkreis Altötting beispielsweise wird über die Veröffentlichung von Umwelt- und Bodenmessdaten gestritten. Gleichzeitig gibt es dort konkrete Maßnahmen zur Aufbereitung belasteten Trinkwassers sowie eine Verzehrwarnung für Fische aus der Alz und dem Bereich der Innmündung.
Die Fälle sind unterschiedlich und nicht direkt miteinander vergleichbar. Sie zeigen jedoch, dass die Auseinandersetzung mit PFAS mit dem Nachweis einer Belastung erst beginnt. Im nächsten Schritt stehen Informationssuche und Vorsorge im Fokus. Zudem werden Sanierungsmaßnahmen eingeleitet, Verantwortlichkeiten geklärt und Strategien für den Umgang mit den langfristigen Folgen entwickelt.
Prävention statt immer neuer Schadensbegrenzung
Eine zentrale Botschaft des UN-Berichts ist die Prävention. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass PFAS eine tiefgreifende Bedrohung für Menschenrechte und Umwelt darstellen. Er fordert dringendes Handeln zur Vermeidung weiterer PFAS-Verschmutzung sowie ein sofortiges Verbot aller nicht-essentiellen PFAS-Anwendungen.
Das ist für uns ein wichtiger Punkt. Denn wenn PFAS einmal in Boden und Grundwasser gelangt sind, kann Sanierung Jahrzehnte dauern. Die Folgen können sich auf Menschen, Tiere, Gewässer und kommende Generationen auswirken. Deshalb darf die Frage nicht nur lauten: Wie beseitigen wir die bereits entstandene Belastung? Sie muss ebenso lauten: Wie verhindern wir, dass weitere PFAS-Belastungen entstehen?
Verantwortung endet nicht mit der Kontamination
Der menschenrechtliche Blick erweitert damit auch die Frage nach Verantwortung. Menschenrechtliche Verantwortung endet nicht mit der Feststellung einer Belastung oder mit einer einzelnen technischen Sanierungsmaßnahme. Es geht auch darum, Betroffene zu schützen, Schäden möglichst zu beheben, Informationen zugänglich zu machen und wirksame Möglichkeiten der Abhilfe zu schaffen.
Der UN-Bericht erklärt dabei nicht automatisch jeden einzelnen PFAS-Fall zu einer Menschenrechtsverletzung. Er schafft vielmehr einen menschenrechtlichen Rahmen, um die Auswirkungen von PFAS-Belastungen zu betrachten. Menschen, die mit einer PFAS-Kontamination leben müssen, dürfen nicht nur als Betroffene eines technischen Sanierungsfalls gesehen werden. Sie sind Menschen mit einem Recht auf Gesundheit, auf eine saubere und gesunde Umwelt, auf Zugang zu relevanten Informationen, auf Beteiligung und auf wirksame Abhilfe.
PFAS und ihre Folgen bleiben – deshalb muss auch VERANTWORTUNG bleiben. Sie darf nicht dort enden, wo die Kontamination beginnt!
Quellen
- Vereinte Nationen / UN-Menschenrechtsrat
Forever chemicals and human rights, Bericht A/HRC/63/27, 2026.
Der vollständige Originalbericht ist über die Dokumentenplattform der Vereinten Nationen abrufbar.
Zum UN-Bericht A/HRC/63/27 - UN Human Rights Council
63. Sitzung des Menschenrechtsrats, Genf, 7. September bis 7. Oktober 2026.
Informationen zur 63. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats - Passauer Neue Presse, 2. Oktober 2026
Michael Süß: „UN-Sonderberichterstatter: Durch PFAS werden Menschenrechte verletzt“. Der Artikel stellt die PFAS-Belastung im Landkreis Altötting in den Zusammenhang mit der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion und nennt unter anderem Fragen zu Entschädigungen und zur Freigabe von Umweltdaten.
Zum PNP-Artikel
Titelgrafik: KI-gestützte Illustration, redaktionell gestaltet von IG NO PFAS Manching

